AUKTIONSTYPEN
Jede Auktion auf dieser Seite ist entweder eine Standardauktion oder eine Rückwärtsauktion. Gibt es nur einen zu verkaufenden Artikel in der Auktion, ist es eine Standardauktion. Gibt es mehrere identische zu verkaufende Artikel in der Auktion, ist es normalerweise eine Rückwärtsauktion. Die beiden Auktionstypen werden hier erklärt:

STANDARDAUKTION
Bei einer Standardauktion versuchen sich die Bieter gegenseitig zu überbieten; der bei Auktionsende Höchstbietende gewinnt die Auktion, sofern sein Gebot den vom Verkäufer zuvor eingestellten Reservationspreis übersteigt. Bei einer Standardauktion gibt es nur EINEN Gewinner.

RÜCKWÄRTSAUKTION
Bei einer Rückwärtsauktion bietet der Verkäufer zwei oder mehr identische Artikel in einer Auktion an. Im Gegensatz zu einer Standardauktion kann es MEHRERE Gewinner geben.

Jeder Bieter bietet auf eine beliebige Anzahl von Artikeln und gibt den Preis an, den er pro Artikel zu zahlen bereit ist. Am Ende der Auktion bezahlen alle Gewinner den gleichen Preis, nämlich den des niedrigsten erfolgreichen Gebots. Gibt es mehr erfolgreiche Gebote als verfügbare Artikel haben die zuerst abgegebenen Gebote Vorrang.

Um einen anderen Bieter zu überbieten, muss ein Gebot ungeachtet der Artikelanzahl einen höheren Artikelpreis als die bisherigen Gebote haben.

Hier ein Beispiel:

Der Verkäufer erstellt eine Rückwärtsauktion mit 5 identischen Artikeln.

  • Bieter "A" gibt ein Gebot für 2 Artikel zu je € 20,00 ab.
  • Bieter "B" gibt ein Gebot für 4 Artikel zu je € 21,00 ab.

Das Auktionsergebnis wäre dann:

  • Bieter "B" gewinnt 4 Artikel zu je € 20,00
  • Bieter "A" gewinnt 1 Artikel zu € 20,00

Der Preis von € 20,00 ergibt sich aus dem niedrigsten erfolgreichen Gebot. Die Artikel wurden zahlenmäßig so verteilt, weil Bieter "B" bereit war, einen höheren Betrag als Bieter "A" pro Artikel zu zahlen.

Da aber Bieter "A" nun nur noch 1 Artikel statt den gewünschten 2 Artikeln erhält, kann er von dem Teilkauf zurücktreten.

Wenn Sie also als Käufer eine geringere Anzahl an Artikeln als gewünscht ersteigern, dürfen Sie die Zahlung verweigern.