Ich habe etwas gefunden? Was soll ich tun?




Ich habe etwas gefunden? Was soll ich tun?

Gehen Sie auf der BAG-Pilot.com Seite zu „Verlust oder Found melden" und klicken auf „Fund melden".

Objekt mit BAG-Pilot  Etikett bzw. Kofferanhänger!

Dann geben Sie den Code ein und Sie können sofort Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen. Sie müssen nur eine Nachricht eingeben und absenden. Hier können Sie dem Eigentümer schreiben, wie er Sie wegen der Rückgabe des Fundes kontaktieren kann.

Sie möchten diese persönlichen Daten nicht Preis geben und wollen lieber anonym bleiben?

BAG-Pilot.com bietet Ihnen eine sichere und anonyme Kontaktaufnahme über den BAG-Pilot.com Nachrichtensystem.

Hier haben Sie die Wahl Ihre E-Mailadresse oder Handynummer für einen SMS Übertragung anzugeben. Selbstverständlich geben wir Ihre Kontaktdaten nicht weiter. Versprochen! Ob anonym oder direkt, der Eigentümer wird sich sicher in Kürze bei Ihnen melden.

Tipp: Mit „Code prüfen" können Sie den Hinweistext des Eigentümers abrufen (z.B. „Dieses Objekt gehört Manfred Meier."). Sie kennen den Eigentümer? Prima. Dann können Sie sich den Umstand mit einer Fundmeldung sparen und den Wertgegenstand direkt zurückgeben.

Objekt ohne ein Etikett?

Dann lassen Sie das Feld leer. In 3 einfachen Schritten werden Sie nun durch die Fundmeldung geleitet. Zuerst müssen Sie den gefundenen Gegenstand beschreiben. Dann werden Sie nach Ort und Zeit gefragt. Wann und wo haben Sie den Gegenstand gefunden? Im letzten Schritt müssen wir Sie auf die AGBs und den Datenschutz hinweisen, bevor wir Ihre Fundmeldung öffentlich stellen können.

Woher weiß ich, dass eine Person, die mit mir Kontakt aufnimmt, wirklich der Eigentümer des von mir gefundenen Objektes ist?

Wenn das Objekt mit einem MyOwns Etikett gesichert ist, dann können Sie über den Menüpunkt „Code prüfen" auf www.myowns.com den Informationstext des Eigentümers abrufen. Diesen Text können Sie als Prüfung von der Person abfragen. Wenn sie den Text weiß, dann haben Sie Sicherheit.

Wenn das Objekt keinen Code trägt, dann fragen Sie die Person nach besonderen Eigenschaften des Objektes, die nur der Eigentümer kennen kann. Wenn sie welche nennen kann, dann haben Sie Sicherheit.

Tipp: Gebe bei der freitextlichen Beschreibung eines nicht MyOwns codierten Fundobjektes nicht alle Eigenschaften preis. Behalte bestimmte Objekteigenschaften zurück, die Sie zur Prüfung auf die Eigentümerschaft benutzen können.

Darf ich den gefundenen Gegenstand auch behalten?

Egal ob teures Smartphone oder selbstgestrickte Wollmütze, gefundene Sachen darf man nicht einfach behalten.

Grundsätzlich gilt, wenn Sie etwas finden, was offenbar jemand verloren hat, dann sind Sie verpflichtet, es z.B. bei der Polizei oder bei entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung (meist das städtische Ordnungsamt) abzugeben.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass man dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten eine Anzeige zu machen hat. Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich.

Wenn Sie den Fund nicht melden, sondern ihn einfach behalten, machen Sie sich der Unterschlagung schuldig.

Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen.

Eine Ausnahme: Der Gegenstand ist weniger wert als zehn Euro. Dann dürfen Sie ihn behalten. [in Teilen aus Frankfurter Rundschau vom 02.03.2013]

Wie lange muss ich warten bevor ich einen Fund behalten kann?

Das Fundbüro ist laut Deutschem Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Ausnahmen sind verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wie hoch ist der Finderlohn?

Wenn Sie etwas gefunden haben, dann haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn, wenn Sie den Wertgegenstand dem Eigentümer zurückgeben. Der Finderlohn ist in Deutschland bei Produkten bis 500 € auf 5% des aktuellen Produktwertes festgelegt, darüber sind es 3%. Wenn Sie also z.B. ein fast neues Handy im Wert von 500 € finden, haben Sie Anspruch auf 25€ Finderlohn. Allerdings ist es Sache des Eigentümers den Finderlohn festzusetzen. Geben Sie bitte gleich eine Fundmeldung auf, damit der Eigentümer auf den Fund aufmerksam wird. Dann können sie selbst über einen angemessenen Finderlohn verhandeln. Wenn der Eigentümer den Verlust bereits bei MyOwns gemeldet hat, wurde er bei der Verlustmeldung aufgefordert, einen Finderlohn einzugeben. Schauen Sie in der Verlustliste nach, ob der Verlust gemeldet worden ist. Dort können Sie dann auch den ausgelobten Finderlohn einsehen.

Muss ich Finderlohn zahlen?

In Deutschland Ja. Wir empfehlen ausdrücklich einen interessanten Finderlohn auszuloben, da es die Chance auf eine Rückgabe deutlich erhöht.

Was mache ich, wenn der Eigentümer keinen Finderlohn zahlen will?

Sie sollten das Fundobjekt erst zurückgeben, wenn der Eigentümer Ihnen einen angemessenen Finderlohn gegeben hat. MyOwns errechnet dir auf Wunsch den Finderlohn nach deutschem Gesetz (§ 971 BGB). Bei höheren Beträgen empfehlen wir die Abwicklung über ein Treuhandanderkonto. MyOwns empfiehlt hier ECO-Treuhandservice (www.eco-treuhand.de).